Wer mit dem Gedanken spielt, sich mit staatlicher Förderung selbstständig zu machen, sollte sich beeilen! Denn aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Sozialgesetzbuch III (SGB III), aus dessen § 57 SGB III und § 58 SGB III sich der aktuelle Anspruch auf einen Gründerzuschuss ergibt.
Bisher kann jeder Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) mit einem Restanspruch von 90 Tagen unter geringen formellen Voraussetzungen die Förderung seiner Selbstständigkeit erreichen. Liegen die Voraussetzungen vor, muss weiterlesen »
