Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie ist eine von den Gründern (Gesellschaftern/Eigentümern) getrennte juristische Person, die es ermöglicht, das Betriebsvermögen der GmbH vom persönlichen Vermögen der Gesellschafter abzukoppeln und Risiken zu beschränken.

Gründung: Schriftlicher Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet werden muss. Die Gesellschaft entsteht erst mit der anschließenden Eintragung in das Handelsregister. Bei der Gründung ist Zeit für den Notar und die Handelsregisterprüfung einzuplanen (je nach Komplexität der Gründung 1-4 Wochen).

Namensgebung: Weitreichende Gestaltungsfreiheit, Namen der Gründer müssen nicht enthalten sein.

Mindestkapital: 25.000 Euro, wovon im Regelfall mindestens 12.500 Euro bei Anmeldung einzuzahlen sind.

Haftung: Die Gesellschaft haftet nur mit ihrem jeweils vorhandenen GmbH-Vermögen; bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung kein Rückgriff auf das Vermögen der Gesellschafter.

Späterer Wechsel von Gesellschaftern: Einfach. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber den Personengesellschaften.

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