Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um eine Personengesellschaft, bestehend aus zwei oder mehr Gesellschaftern.

Gründung: Formfrei möglich, in der Regel mit schriftlichem Gesellschaftsvertrag. Notar oder Registereintragung sind nicht erforderlich, daher sehr schnelle Gründung möglich.

Namensgebung: Eingeschränkte Möglichkeiten, Vor- und Familiennamen der Gründer müssen in jedem Falle enthalten sein.

Mindestkapital: Kein Mindestkapital erforderlich.

Haftung: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag ist praktisch ausgeschlossen, kann aber erforderlichenfalls mit den Geschäftspartnern der GbR individuell vereinbart werden.

Späterer Wechsel von Gesellschaftern: Komplex. Dies ist bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wesentlich einfacher.